Obduktionen
Leichenöffnungen/Sektionen werden zur Klärung oder Bestätigung einer natürlichen, krankheitsbedingten Todesursache durchgeführt. Dafür ist das Einverständnis der Angehörigen erforderlich. Bei nicht-natürlicher Todesursache wird in der Regel eine gerichtsmedizinische Obduktion (forensische Pathologie) durchgeführt.